idea 16/2026
Der
33-jährige
Angreifer
muss
in
eine
geschlossene Psychiatrie.
Im
Prozess
um
die
tödliche
Messerattacke
auf
Julius
L.
(16)
im
westfälischen
Lemgo
haben
dessen
Eltern
dem
Täter
vor
Gericht
vergeben.
Das
berichtet
die
Lippische
Landes-Zeitung.
Der
Vorfall,
bei
dem
der
junge
Mann
starb,
ereignete
sich
am
20.
Oktober
2025
in
einem
Supermarkt
im
Ortsteil
Brake.
Während
des
zweiten
Verhandlungstages
vor
dem
Schwurgericht
in
Detmold
äußerte
der
Vater
des
Opfers:
„Wenn
wir
weiterleben
wollen,
als
Eltern,
als
Familie,
müssen
–
wollen
wir
vergeben.
Und,
Gott
sei
Dank,
wir
können
auch
vergeben.“
Trotz
des
Verlustes
wolle
sich
die
Familie
nicht
zum
„Sklaven
der
Gewalt
machen
lassen“.
Das
Schwurgericht
sprach
den
33-jährigen
Angeklagten
aus
Lemgo
vom
Mordvorwurf
frei
und
ordnete
seine
dauerhafte
Unterbringung
in
einer geschlossenen Psychiatrie an.
Nach
Ansicht
des
Gerichts
war
der
Mann
aufgrund
einer
schizophrenen
Erkrankung
zum
Tatzeitpunkt
schuldunfähig.
Julius
L.
stammte
aus
einer
christlichen
Familie,
die
einer
russlanddeutschen
Freikirche
in
Lippe
angehört.
Der
16-Jährige
war
Schüler
der
christlichen
August-Her-mann-Francke-Schulen
in
Lippe.
Rechtsanwalt
Johannes
Salmen,
der
die
Eltern
als
Nebenkläger
vertrat,
beschrieb
den
Jungen
als
einen
„unkomplizierten,
liebevollen
Jungen,
der
Streitigkeiten
aus
dem
Weg
ging“.
Im
Sommer
habe
er
eine
Ausbildung
zum
medizinisch-technischen
Laboranten
beginnen
wollen.
Der
Angeklagte
hatte
Julius
L.
im
Supermarkt
unvermittelt
und
grundlos
mit
zwei
Messerstichen
getötet.
Die
Tat
dauerte
nicht
einmal
eine
Minute,
wie
Videoaufnahmen
belegten.
Laut
Richter
Karsten
Niemeyer
seien
die
am
häufigsten
gefallenen
Worte
während
des
Prozesses „sinnlose Tat“ gewesen.
Täter: „Es tut mir extrem leid“
Vor
den
Plädoyers
richtete
der
Angeklagte
das
Wort
direkt
an
die
Eltern
des
Getöteten.
Er
sagte:
„Es
tut
mir
extrem
leid,
was
ich
gemacht
habe.
Was
ich
Ihrem
Sohn
und
Ihnen
angetan
habe.
Sie
hier
so
sitzen
zu
sehen,
zerreißt
mich.“
Weiter
sagte
er:
„Ich
hoffe,
dass
Sie
Ihren
Sohn
im
Himmel
wiedersehen
und
dort
getröstet
werden.“
Der
psychiatrische
Sachverständige
Carl-Ernst
von
Schönfeld
erläuterte,
wie
sich
aus
dem
Kind
psychisch
kranker
Eltern
der
spätere
Täter
entwickelt
habe.
Seine
Mutter
habe
sich
wegen
einer
eigenen
Schizophrenie
nie
wirklich
um
ihn
kümmern
können.
Der
Angeklagte
sei
bereits
2011
erstmals
in
einer
Psychiatrie gewesen.