idea 16/2026 Der     33-jährige     Angreifer     muss     in     eine geschlossene Psychiatrie. Im   Prozess   um   die   tödliche   Messerattacke   auf Julius   L.   (16)   im   westfälischen   Lemgo   haben dessen   Eltern   dem   Täter   vor   Gericht   vergeben. Das   berichtet   die   Lippische   Landes-Zeitung.   Der Vorfall,   bei   dem   der   junge   Mann   starb,   ereignete sich   am   20.   Oktober   2025   in   einem   Supermarkt im     Ortsteil     Brake.     Während     des     zweiten Verhandlungstages    vor    dem    Schwurgericht    in Detmold   äußerte   der   Vater   des   Opfers:   „Wenn wir   weiterleben   wollen,   als   Eltern,   als   Familie, müssen   –   wollen   wir   vergeben.   Und,   Gott   sei Dank,    wir    können    auch    vergeben.“    Trotz    des Verlustes    wolle    sich    die    Familie    nicht    zum „Sklaven     der     Gewalt     machen     lassen“.     Das Schwurgericht        sprach        den        33-jährigen Angeklagten   aus   Lemgo   vom   Mordvorwurf   frei und   ordnete   seine   dauerhafte   Unterbringung   in einer geschlossenen Psychiatrie an. Nach    Ansicht     des     Gerichts     war     der     Mann aufgrund   einer   schizophrenen   Erkrankung   zum Tatzeitpunkt    schuldunfähig.    Julius    L.    stammte aus      einer      christlichen      Familie,      die      einer russlanddeutschen   Freikirche   in   Lippe   angehört. Der    16-Jährige    war    Schüler    der    christlichen August-Her-mann-Francke-Schulen     in     Lippe. Rechtsanwalt   Johannes   Salmen,   der   die   Eltern als   Nebenkläger   vertrat,   beschrieb   den   Jungen als   einen   „unkomplizierten,   liebevollen   Jungen, der    Streitigkeiten    aus    dem    Weg    ging“.    Im Sommer      habe      er      eine      Ausbildung      zum medizinisch-technischen    Laboranten    beginnen wollen.    Der    Angeklagte    hatte    Julius    L.    im Supermarkt   unvermittelt   und   grundlos   mit   zwei Messerstichen    getötet.    Die    Tat    dauerte    nicht einmal     eine     Minute,     wie     Videoaufnahmen belegten.   Laut   Richter   Karsten   Niemeyer   seien die   am   häufigsten   gefallenen   Worte   während   des Prozesses „sinnlose Tat“ gewesen. Täter: „Es tut mir extrem leid“ Vor   den   Plädoyers   richtete   der   Angeklagte   das Wort    direkt    an    die    Eltern    des    Getöteten.    Er sagte:   „Es   tut   mir   extrem   leid,   was   ich   gemacht habe.   Was   ich   Ihrem   Sohn   und   Ihnen   angetan habe.   Sie   hier   so   sitzen   zu   sehen,   zerreißt   mich.“ Weiter   sagte   er:   „Ich   hoffe,   dass   Sie   Ihren   Sohn im    Himmel    wiedersehen    und    dort    getröstet werden.“    Der    psychiatrische    Sachverständige Carl-Ernst    von    Schönfeld    erläuterte,    wie    sich aus    dem    Kind    psychisch    kranker    Eltern    der spätere Täter   entwickelt   habe.   Seine   Mutter   habe sich    wegen    einer    eigenen    Schizophrenie    nie wirklich      um      ihn      kümmern      können.      Der Angeklagte    sei    bereits    2011    erstmals    in    einer Psychiatrie gewesen.
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