idea 04.02.2026
Der
Gemeindehilfsbund
(Walsrode)
hat
die
von
der
Parlamentarischen
Versammlung
des
Europarats
verabschiedete
Resolution
„Für
ein
Verbot
von
Konversionspraktiken“
scharf
kritisiert.
Sie
fordert
die
46
Mitgliedsstaaten
des
Europarats
auf,
sämtliche
Maßnahmen
zu
untersagen,
die
eine
Veränderung
oder
Unterdrückung
der
sexuellen
Orientierung,
Geschlechtsidentität
oder
des
Geschlechtsausdrucks
zum
Ziel
haben.
Der
Vorsitzende
des
Vereins,
Pfarrer
Stefan
Felber,
und
dessen
Geschäftsführer,
Prediger
Johann
Hesse,
bemängeln
in
einer
Stellungnahme,
dass
die
Resolution
nicht
zwischen
eindeutig
abzulehnenden
Praktiken
wie
Zwang,
Isolation
oder
Missbrauch
und
freiwilligen,
psychologischen
oder
seelsorgerlichen
Angeboten
differenziere.
Denn
laut
der
Resolution
sollten
auch
religiöse
Rituale
und
seelsorgerliche
Gespräche
unter
das
Verbot
fallen.
Felber
und
Hesse
warnen,
dass
damit
auch
Angebote
auf
biblischer
Basis
betroffen
seien.
Die
geforderten
Verbote
schränkten
zudem
das
Selbstbestimmungsrecht
der
Betroffenen
massiv
ein,
so
der
Gemeindehilfsbund.
Dies
betreffe
insbesondere
Menschen,
die
ihre
gleichgeschlechtliche
Orientierung
als
unerwünscht
empfänden
und
freiwillig
Unterstützung
suchten.
Auffällig
sei
zudem,
dass
im
Rahmen
der
Resolution
eine
Veränderung
der
sexuellen
Orientierung
ausdrücklich
nur
dann
ausgeschlossen
werde,
wenn
sie
in
Richtung
Heterosexualität
geschehe.
Maßnahmen,
die
eine
Veränderung
in
Richtung
Homosexualität
anstrebten,
würden
gar
nicht
erwähnt
und
sollten
also
offenbar nicht verboten werden.
Die
sexuelle
Orientierung
kann
verändert
werden
In
der
Stellungnahme
bekräftigen
die
beiden
Autoren
ihre
Überzeugung,
dass
Gott
Menschen
auch
auf
dem
Gebiet
der
sexuellen
Orientierung
zur
Veränderung
befähigen
könne.
Diese
biblische
Sicht
werde
durch
wissenschaftliche
Untersuchungen
und
Zeugnisse
von
Betroffenen
gestützt.
Das
biologische
Geschlecht
wird
als
„Gabe
Gottes“
verstanden,
wobei
der
Gemeindehilfsbund
die
Sichtweise
ablehnt,
das
Geschlecht
werde
bei
der
Geburt
nur
„zugewiesen“.
Angebote
für
Menschen,
die
ihre
empfundene
Geschlechtsidentität
an
die
biologische
angleichen
möchten,
sollten
nach
Ansicht
des
Gemeindehilfsbundes
nicht
verboten,
sondern
weiterhin ermöglicht werden.
Ebenso
fordert
die
Organisation,
dass
bereits
bestehende
Verbote
aufgehoben
werden.
Die
Umsetzung
der
Resolution
würde
nach
Einschätzung
der
beiden
Autoren
einen
schwerwiegenden
Angriff
auf
gesetzlich
garantierte
Grundrechte
wie
die
Berufs-
und
Therapiefreiheit
von
Psychologen,
Geistlichen
und Seelsorgern darstellen.
Berichte von Betroffenen anhören
Felber
und
Hesse
fordern
darüber
hinaus,
dass
sich
die
Verantwortlichen
auf
EU-
und
Bundesebene
mit
den
Berichten
und
Zeugnissen
der
sogenannten
„Detransitioner“
beschäftigen.
Dabei
handelt
es
sich
um
Menschen,
die
eine
Geschlechtsumwandlung
angestrebt
und
durchlaufen
haben
und
eine
Zeit
lang
versuchten,
im
anderen
Geschlecht
zu
leben,
dann
aber
wieder
in
ihr
Ursprungsgeschlecht
zurückgekehrt
sind.
Einige
warnten
inzwischen
„gut
begründet
und
aus
eigener
schmerzhafter
Erfahrung
vor
den
destruktiven Folgen einer Transition“.