idea 13.04.2026
Staatsleistungen
nicht
abschaffen,
sondern anders verteilen
Zugleich
hat
die
Partei
ihre
Position
zu
den
Staatsleistungen
verändert.
Hatte
der
Entwurf
noch
die
ersatzlose
Streichung
der
jährlich
über
40
Millionen
Euro
gefordert,
sieht
das
beschlossene
Programm
nun
eine
Reform
bei
gleichbleibendem
Gesamtvolumen
vor:
Die
Mittel
sollen
künftig
allen
christlichen
Kirchen
proportional
zu
ihrer
Mitgliederzahl
zugutekommen
und
auf
Kosten
für
geistliches
Personal
sowie
den
Gebäudeerhalt
beschränkt
werden.
Kirchen,
die
Staatsleistungen
beanspruchen,
müssten
über
die
Verwendung
Rechenschaft
ablegen
und
ihren
Gesamthaushalt
offenlegen.
Der
Wegfall
würde
insbesondere
die
Evangelische
Kirche
in
Mitteldeutschland
(EKM)
und
die
Evangelische
Landeskirche
Anhalts
treffen,
deren
Haushalte
sich
zu
etwa
20
Prozent
aus
staatlichen Zuwendungen speisen.
Kritik an großen Kirchen bleibt scharf
Das
endgültige
Wahlprogramm
bekräftigt
zudem
die
grundsätzliche
Kritik
an
den
beiden
großen
Kirchen,
die
als
„Kirchensteuerkirchen“
bezeichnet
werden.
Sie
hätten
sich
„vielfach
vom
christlichen
Auftrag
entfernt“
und
seien
„vor
allem
gesellschaftspolitisch
aktiv“.
Sie
könnten
daher
„keine
Sonderstellung
durch
Kirchensteuereinzug
und
Staatsleistungen
beanspruchen“.
Der
staatliche
Kirchensteuereinzug
solle
auf
Bundesebene
abgeschafft
werden.
Auch
die
Streichung
der
Landeszuwendungen
in
Höhe
von
70.000
Euro
für
die
Evangelische
Akademie
Sachsen-
Anhalt
in
Wittenberg
bleibt
im
Programm.
Dort
werde
zum
größten
Teil
„politische
Agitation im Sinne der Altparteien“ betrieben.
Kirchenasyl:
Abschiebung
und
finanzielle Haftung
Unverändert
geblieben
ist
die
Forderung,
Kirchenasyl
konsequent
zu
unterbinden.
Zum
Hintergrund:
Im
Jahr
2024
gewährten
Gemeinden
in
Sachsen-Anhalt
81
ausreisepflichtigen
Ausländern
Kirchenasyl.
Eine
AfD-geführte
Landesregierung
werde
prüfen,
ob
die
Vermittlung
oder
Gewährung
von
Kirchenasyl
den
Anfangsverdacht
der
Anstiftung
oder
Beihilfe
zum
unerlaubten
Aufenthalt
erfülle,
heißt
es
im
Programm.
Verantwortliche
Kirchengemeinden
sollten
gegebenenfalls
dauerhaft
für
Folgekosten
haftbar
gemacht
werden,
wenn
aufgrund
des
Kirchenasyls Abschiebefristen verstreichen.
Abtreibung soll im Strafrecht bleiben
Unverändert
fordert
die
Partei
zudem,
das
Abtreibungsverbot
(Paragraf
218)
im
Strafgesetzbuch
zu
belassen.
Entgegengesetzten
Gesetzesinitiativen
auf
Bundesebene
werde
eine
AfD-Landesregierung
im
Bundesrat
entgegentreten.
Die
Menschenrechte
gälten
auch
für
ungeborenes
Leben.
Zudem
fordert
die
AfD,
dass
bei
der
Schwangerenkonfliktberatung
künftig
eine
Ultraschalluntersuchung
durchgeführt
wird,
sofern
keine
medizinischen
oder
kriminologischen
Gründe
für
die
Abtreibung
vorliegen.
„Familiengeld“ und „Baby
Begrüßungsgeld“
Auch
die
Forderung
nach
einem
landeseigenen
„Familiengeld“
wurde
ins
endgültige
Programm
übernommen:
Eltern
sollen
für
das
erste
Kind
monatlich
50
Euro,
für
das
zweite
150
Euro
und
für
jedes
weitere
250
Euro
erhalten.
Zugangsvoraussetzung
ist
die
deutsche
Staatsbürgerschaft
mindestens
eines
Elternteils
und
ein
fester
Erstwohnsitz
beider
Eltern
in
Sachsen-Anhalt
seit
mindestens
einem
Jahr.
Das
gilt
auch
für
das
„Baby-
Begrüßungsgeld“
in
Höhe
von
2.000
Euro
für
die
ersten
beiden
Kinder
und
4.000
Euro
für
jedes
weitere
Kind.
Zudem
soll
Eltern,
die
das
40.
Lebensjahr
noch
nicht
überschritten
haben,
ein
zinsvergünstigter
Eigenheimkredit
von
bis
zu
300.000
Euro
gewährt
werden.
Für
das
erste
nach
Ausschüttung
des
Kredites
geborene
Kind
sollen
10.000
Euro
erlassen
werden, für jedes weitere jeweils 20.000 Euro.
Ausbreitung des Islams eindämmen
Das
Programm
enthält
darüber
hinaus
die
Forderung,
die
Ausbreitung
des
Islams
in
Sachsen-Anhalt
einzudämmen.
Der
Islam
gehöre
„weder
zu
Deutschland
noch
zu
Sachsen-Anhalt“.
Muezzinrufe
und
Minarette
sollen
nach
Möglichkeit
verhindert
werden.
Eine
AfD-Regierung
werde
alle
Möglichkeiten
ausschöpfen,
„den
Einfluss
dieser
kulturfremden
Religion
in
Sachsen-Anhalt
zu
beschränken“,
soweit
dies
rechtlich
zulässig
sei.
In
aktuellen
Umfragen
liegt
die
AfD
in
Sachsen-Anhalt
mit
38
bis
40
Prozent
an
erster
Stelle,
gefolgt
von
der
CDU
mit
25
bis
27
Prozent,
der
Linken
(11
bis
13
Prozent),
der
SPD
(6
bis
8
Prozent)
und
dem
BSW
(5
bis
6
Prozent).
Sollten
die
kleineren
Parteien
den
Einzug
in
den
Landtag
verpassen,
könnte
die
AfD
die
absolute
Mehrheit
der
Mandate
erhalten
und
alleine
regieren.
Spitzenkandidat
ist
Ulrich
Siegmund.
Er
ist
nach
eigenen
Angaben
2017
aus
der
römisch-katholischen
Kirche
ausgetreten,
weil
sie
in
Deutschland
„eine
unrühmliche
und
auch
politische
Rolle“
spiele.