idea 21/2023 Die   Ampelkoalition   will   ein   Gesetz gegen      „Gehsteigbelästigung“      vor a   b   t   r   e   i   b   u   n   g   s   b   e   z   o   g   e   n   e   n     Einrichtungen   verabschieden.   Eine solche         Regelung         würde         die Meinungs-      und      Religionsfreiheit von    Christen    verletzen,    warnt    die c       h       r       i       s       t       l       i       c       h       e         Menschenrechtsorganisation      ADF International             (Allianz             zur Verteidigung      der      Freiheit).      Ein Blick     nach     Großbritannien     zeigt, was      auch      in      Deutschland      bald Realität     sein     könnte.      Von     IDEA- Redakteur David Wengenroth Am     6.     März     wurde     Isabel     Vaughan- Spruce    in    Birmingham    von    der    Polizei festgenommen.    Ihr    Vergehen:    Die    46- Jährige    hatte    still    in    der    Öffentlichkeit gebetet.    Und    das    ist    in    Großbritannien mittlerweile   verboten   –   zumindest   in   der Umgebung     von     abtreibungsbezogenen Einrichtungen.        Vaughan-Spruce        ist Leiterin      der      britischen      Lebensrechts organisation    „March    for    Life“    (Marsch für   das   Leben)   und   betete   in   der   Nähe der     Abtreibungsklinik     „Robert     Clinic“. Die   Einrichtung   war   zu   diesem   Zeitpunkt geschlossen,     aber     die     Stadtverwaltung von    Birmingham    hatte    einige    Monate zuvor   eine   „Schutzzone“   beschlossen:   In der   Umgebung   der   „Robert   Clinic“   sind Gebete     gegen     Abtreibungen     verboten. Auch    solche,    die    man    weder    hört    noch sieht.   In   einem   auf   Twitter   verbreiteten Video    der    Festnahme    hört    man    einen Polizisten   sagen:   „Die   Schutzanordnung besagt,   dass   man   sich   nicht   hier   draußen aufhalten          darf.“          Vaughan-Spruce antwortet:   „Ich   protestiere   nicht,   ich   bete nur   still.“   Darauf   der   Beamte:   „Aber   Sie haben   gesagt,   dass   Sie   beten,   und   das   ist eine Straftat.“ Gebetsmahnwachen im Visier Das     bizarre     britische     Beispiel     könnte auch     in     Deutschland     Schule     machen, fürchtet   der   Menschenrechtsexperte   von ADF   International,   Felix   Böllmann.   Die vollmundigen         Ankündigungen         der Familienministerin,       gesetzlich       gegen Belästigung        und        Bedrohung        von Schwangeren         vorzugehen,         ergäben nämlich   überhaupt   keinen   Sinn,   erklärt der          Jurist.          „Belästigungen          im Rechtssinne    sind    schon    jetzt    verboten und    je    nach    Intensität    sogar    strafbar.“ Schon   nach   der   aktuellen   Rechtslage   sei es   zum   Beispiel   unzulässig,   die   Eingänge von         Abtreibungskliniken         und         - beratungsstellen      zu      blockieren      oder durch        Geschrei        Druck        auf        die Besucherinnen auszuüben. Das   nährt   den   Verdacht,   dass   Paus   zwar von    „Belästigung    und    Bedrohung“    von Schwangeren     spricht,     in     Wirklichkeit aber   gerade   die   stillen   und   friedfertigen Aktionen   von   Lebensschützern   im   Visier hat.   Damit   geht   die   grüne   Ministerin   auf Konfrontationskurs     zum     Grundgesetz. „Zensurzonen“    nach    britischem    Vorbild würden    gegen    elementare    Grundrechte wie   die   Versammlungs-,   Meinungs-   und Religionsfreiheit           verstoßen,           sagt Böllmann. Eine     Frage     von     grundsätzlicher Bedeutung In           dem           Konflikt           um           die „Gehsteigbelästigung“    geht    es    also    um eine         Frage         von         grundsätzlicher Bedeutung.      „Egal      wo      man      in      der Diskussion        über        das        Lebensrecht ungeborener   Kinder   steht,   wir   sollten   uns einig   sein   über   den   Schutz   für   Meinungs- ,   Versammlungs-   und   Religionsfreiheit“, sagt             Böllmann.             „Zensurzonen, Gebetsverbote   und   die   Verbannung   von Hilfsangeboten         haben         in         einem freiheitlich-demokratischen     Rechtsstaat keinen Platz.“
idea 21/2023 Die     Ampelkoalition     will     ein     Gesetz     gegen „Gehsteigbelästigung“                                           vor abtreibungsbezogenen                   Einrichtungen verabschieden.    Eine    solche    Regelung    würde die     Meinungs-     und     Religionsfreiheit     von Christen     verletzen,     warnt     die     christliche Menschenrechtsorganisation                           ADF International    (Allianz    zur    Verteidigung    der Freiheit).     Ein     Blick     nach     Großbritannien zeigt,   was   auch   in   Deutschland   bald   Realität sein       könnte.        Von       IDEA-Redakteur       David Wengenroth Am     6.     März     wurde     Isabel     Vaughan-Spruce     in Birmingham     von     der     Polizei     festgenommen.     Ihr Vergehen:      Die      46-Jährige      hatte      still      in      der Öffentlichkeit   gebetet.   Und   das   ist   in   Großbritannien mittlerweile   verboten   –   zumindest   in   der   Umgebung von   abtreibungsbezogenen   Einrichtungen.   Vaughan- Spruce     ist     Leiterin     der     britischen     Lebensrechts organisation   „March   for   Life“   (Marsch   für   das   Leben) und     betete     in     der     Nähe     der     Abtreibungsklinik „Robert    Clinic“.    Die    Einrichtung    war    zu    diesem Zeitpunkt   geschlossen,   aber   die   Stadtverwaltung   von Birmingham      hatte      einige      Monate      zuvor      eine „Schutzzone“    beschlossen:    In    der    Umgebung    der „Robert     Clinic“     sind     Gebete     gegen     Abtreibungen verboten.    Auch    solche,    die    man    weder    hört    noch sieht.    In    einem    auf    Twitter    verbreiteten    Video    der Festnahme    hört    man    einen    Polizisten    sagen:    „Die Schutzanordnung    besagt,    dass    man    sich    nicht    hier draußen   aufhalten   darf.“   Vaughan-Spruce   antwortet: „Ich   protestiere   nicht,   ich   bete   nur   still.“   Darauf   der Beamte:   „Aber   Sie   haben   gesagt,   dass   Sie   beten,   und das ist eine Straftat.“ Gebetsmahnwachen im Visier Das     bizarre     britische     Beispiel     könnte     auch     in Deutschland        Schule        machen,        fürchtet        der Menschenrechtsexperte   von   ADF   International,   Felix Böllmann.    Die    vollmundigen    Ankündigungen    der Familienministerin,   gesetzlich   gegen   Belästigung   und
web.de am 08.01.2023