idea 21/2023
Die
Ampelkoalition
will
ein
Gesetz
gegen
„Gehsteigbelästigung“
vor
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Einrichtungen
verabschieden.
Eine
solche
Regelung
würde
die
Meinungs-
und
Religionsfreiheit
von
Christen
verletzen,
warnt
die
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Menschenrechtsorganisation
ADF
International
(Allianz
zur
Verteidigung
der
Freiheit).
Ein
Blick
nach
Großbritannien
zeigt,
was
auch
in
Deutschland
bald
Realität
sein
könnte.
Von
IDEA-
Redakteur David Wengenroth
Am
6.
März
wurde
Isabel
Vaughan-
Spruce
in
Birmingham
von
der
Polizei
festgenommen.
Ihr
Vergehen:
Die
46-
Jährige
hatte
still
in
der
Öffentlichkeit
gebetet.
Und
das
ist
in
Großbritannien
mittlerweile
verboten
–
zumindest
in
der
Umgebung
von
abtreibungsbezogenen
Einrichtungen.
Vaughan-Spruce
ist
Leiterin
der
britischen
Lebensrechts
organisation
„March
for
Life“
(Marsch
für
das
Leben)
und
betete
in
der
Nähe
der
Abtreibungsklinik
„Robert
Clinic“.
Die
Einrichtung
war
zu
diesem
Zeitpunkt
geschlossen,
aber
die
Stadtverwaltung
von
Birmingham
hatte
einige
Monate
zuvor
eine
„Schutzzone“
beschlossen:
In
der
Umgebung
der
„Robert
Clinic“
sind
Gebete
gegen
Abtreibungen
verboten.
Auch
solche,
die
man
weder
hört
noch
sieht.
In
einem
auf
Twitter
verbreiteten
Video
der
Festnahme
hört
man
einen
Polizisten
sagen:
„Die
Schutzanordnung
besagt,
dass
man
sich
nicht
hier
draußen
aufhalten
darf.“
Vaughan-Spruce
antwortet:
„Ich
protestiere
nicht,
ich
bete
nur
still.“
Darauf
der
Beamte:
„Aber
Sie
haben
gesagt,
dass
Sie
beten,
und
das
ist
eine Straftat.“
Gebetsmahnwachen im Visier
Das
bizarre
britische
Beispiel
könnte
auch
in
Deutschland
Schule
machen,
fürchtet
der
Menschenrechtsexperte
von
ADF
International,
Felix
Böllmann.
Die
vollmundigen
Ankündigungen
der
Familienministerin,
gesetzlich
gegen
Belästigung
und
Bedrohung
von
Schwangeren
vorzugehen,
ergäben
nämlich
überhaupt
keinen
Sinn,
erklärt
der
Jurist.
„Belästigungen
im
Rechtssinne
sind
schon
jetzt
verboten
und
je
nach
Intensität
sogar
strafbar.“
Schon
nach
der
aktuellen
Rechtslage
sei
es
zum
Beispiel
unzulässig,
die
Eingänge
von
Abtreibungskliniken
und
-
beratungsstellen
zu
blockieren
oder
durch
Geschrei
Druck
auf
die
Besucherinnen auszuüben.
Das
nährt
den
Verdacht,
dass
Paus
zwar
von
„Belästigung
und
Bedrohung“
von
Schwangeren
spricht,
in
Wirklichkeit
aber
gerade
die
stillen
und
friedfertigen
Aktionen
von
Lebensschützern
im
Visier
hat.
Damit
geht
die
grüne
Ministerin
auf
Konfrontationskurs
zum
Grundgesetz.
„Zensurzonen“
nach
britischem
Vorbild
würden
gegen
elementare
Grundrechte
wie
die
Versammlungs-,
Meinungs-
und
Religionsfreiheit
verstoßen,
sagt
Böllmann.
Eine
Frage
von
grundsätzlicher
Bedeutung
In
dem
Konflikt
um
die
„Gehsteigbelästigung“
geht
es
also
um
eine
Frage
von
grundsätzlicher
Bedeutung.
„Egal
wo
man
in
der
Diskussion
über
das
Lebensrecht
ungeborener
Kinder
steht,
wir
sollten
uns
einig
sein
über
den
Schutz
für
Meinungs-
,
Versammlungs-
und
Religionsfreiheit“,
sagt
Böllmann.
„Zensurzonen,
Gebetsverbote
und
die
Verbannung
von
Hilfsangeboten
haben
in
einem
freiheitlich-demokratischen
Rechtsstaat
keinen Platz.“